Allgemeine Geschäftsbedingungen der SANO Deutschland GmbH

§ 1 Allgemeine Gültigkeit

1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Weiteren: AGB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden (im Weiteren: Käufer). Diese AGB gelten nur, wenn der Käufer Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
2. Die AGB gelten sowohl für den vorliegenden Auftrag als auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Käufer.
3. Unseren Bedingungen widersprechende Vorschriften des Käufers in den Bestellformularen, Auftragsbestätigungen usw. sind für uns nur bindend, falls wir dies schriftlich anerkannt haben.
4. Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern, Behörden oder sonstige Einrichtungen des öffentlichen Rechts gemäß  $13 BGB mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland.

§ 2 Schriftform
Mündliche Erklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer Bestätigung in schriftlicher, bzw. Textform (z.B. E-Mail, etc.)

§ 3 Angebot
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

§ 4 Lieferfristen, Verzug
1. Die angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich, ihre Überschreitung berechtigt den Käufer nicht zum Rücktritt vom Vertrag.
2. Nach Überschreiten der angegebenen Lieferfristen kann der Käufer nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn er uns schriftlich, bzw. in Textform (z.B. E-Mail, etc.) eine Nachlieferfrist von mindestens zwei Wochen gesetzt hat.
3. Lehnt der Käufer die Erfüllung des Vertrages vor Ablauf der dem Verkäufer zu gewährenden Nachlieferfrist ab, so ist der Verkäufer nach seiner Wahl berechtigt, anstelle der Erfüllung des Vertrages 15 % des Kaufpreises für Verwaltungskosten und Verdienstausfall zu berechnen, sofern der Käufer nicht nachweist, dass dem Verkäufer ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.

§ 5 Versand
1. Wird die Ware auf Wunsch des Käufers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Käufer, spätestens mit Verlassen des Werkes/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Käufer über.
2. Die Wahl des Transportweges und der Transportmittel erfolgt mangels besonderer Weisungen nach unserem Ermessen.
3. Bei Transportschäden muss der Käufer eine Tatbestandsaufnahme bei der Bundesbahn bzw. dem jeweiligen Transportunternehmer beantragen.

§ 6 Gewährleistung
1. Für Mängel unserer Ware sind wir nur dann gewährleistungspflichtig, wenn der Käufer die Ware unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zehn Tagen nach Empfang dieser, schriftlich oder in Textform bei uns anzeigt, vgl. §§ 377, 381 HGB. Bei versteckten Mängeln hat die Anzeige innerhalb von 10
Tagen nach Erkennbarwerden zu erfolgen. Für nicht rechtzeitig gerügte Mängel haften wir nicht. 2. Die Gewährleistung beschränkt sich darauf, dass wir die mangelhafte Ware kostenlos nachbessern oder nach unserer Wahl einwandfreien Ersatz liefern. Auf Verlangen ist uns zuvor die mangelhafte Ware oder ein Muster zur Prüfung zu übersenden. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, wird sie von uns verweigert oder liegen besondere Umstände vor, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Geltendmachung weiterer Rechtsbehelfe rechtfertigen, oder ist eine vom Käufer gesetzte angemessene Frist für die Nacherfüllung erfolglos verstrichen, dann ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.
3. Ab Ablieferung der Ware haften wir für Sachmängel bis zum Ablauf von 24 Monaten bei Treppensteiger und Treppenraupen für den Personentransport, 12 Monaten bei Blei-Gel Akkus in Treppensteiger und Treppenraupen, 12 Monaten bei Lasten-Treppensteigern und 6 Monaten bei Blei-Gel Akkus in Lasten-Treppensteiger.
4. Für Sachmängel an Ersatzteillieferungen sowie für Reparaturen dauert unsere Gewährleistung ein Jahr bei Ersatzteilen, sechs Monate bei Blei-Gel Akkus in Treppensteiger und Treppenraupen. Ausgenommen von der Sachmängelhaftung sind: natürliche Verschleißteile, gewaltsame Beschädigungen, Schäden infolge übermäßiger Beanspruchung, Schäden infolge unachtsamer Behandlung, unsachgemäße/unzureichende Wartung, unberechtigte bauliche Veränderungen oder nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch der Ware oder Zubehörteile, unsachgemäßes Laden der Akkus sowie Nutzung der Ware über das zulässige Gesamtgewicht hinaus.
5. Die Regelung des Haftungsausschlusses nach diesen AGB bleibt unberührt.

§ 7 Zahlungsbedingungen
1. Der Kaufpreis ist fällig und zu zahlen innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme der Ware.
2. Die Preise verstehen sich grundsätzlich ab Werk, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und sonstiger Spesen.
3. Wir sind auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung.
4. Im Falle der Annahme von Verrechnungsschecks zahlungshalber trägt der Käufer die dabei entstehenden Kosten und/oder Spesen. Diese sind sofort zur Zahlung fällig.
5. Wechsel werden nicht angenommen.
6. Lieferungen gegen Nachnahme behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Käufers ist ausgeschlossen, sofern diese von uns nicht anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 8 Wiedereinlagerungsgebühr
Sofern Ware aus Kulanz von uns zurückgenommen wird, können wir eine Wiedereinlagerungsgebühr in Höhe von 5 % des Rechnungs-Nettobetrages verlangen.

§ 9 Eigentumsvorbehalt
1. Das Eigentum an der gelieferten Ware verbleibt uns als Sicherheit für unsere sämtlichen gegenwärtigen und künftigen - auch bedingten oder befristeten - Ansprüche aus der gesamten Geschäftsverbindung.
2. Die Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten.
3. Der Käufer ist, solange er seine Verpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß erfüllt, zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt. Andernfalls ist er verpflichtet, auf Anforderung die Anschriften der Abnehmer und die Höhe der Forderungen mit Rechnungsabschriften mitzuteilen. Der Käufer bevollmächtigt uns ausdrücklich, dem Abnehmer nach unserem Ermessen von der Abtretung Kenntnis zu geben.
4. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Ansprüche um mehr als 25 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers verpflichtet, in Höhe des übersteigenden Wertes Sicherheiten nach unserer Wahl freizugeben.

§ 10 Haftung
1. Wir haften vorbehaltlich nachstehender Ausnahme nicht, insbesondere nicht für Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis.
2. Vorstehender Haftungsausschluss gilt nicht, soweit gesetzlich zwingend gehaftet wird, sowie:
- für eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung oder vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen;
- für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten: „wesentliche Vertragspflichten“ sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Käufers schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat; wesentliche sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regemäßig vertraut hat und vertrauen darf;
- im Falle der Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit, auch durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen;
- im Falle des Verzuges, soweit ein fixer Liefer- und/oder fixer Leistungszeitpunkt vereinbart war;
- soweit wir die Garantie für die Beschaffenheit unserer Ware oder das Vorhandensein eines Leistungserfolges, oder ein Beschaffungsrisiko im Sinne von § 276 BGB übernommen haben;
- bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder anderen gesetzlichen zwingenden Haftungstatbeständen.
7. Im Falle, dass wir oder unsere Erfüllungsgehilfen nur leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt und kein Fall vorstehender Absätze 2, 2, 4, 5 und 6 Spiegelstich vorliegt, wir auch bei der Verletzung von wesentlicher Vertragspflichten nur für den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.
8. Die Haftungsausschlüsse bzw. Beschränkungen gemäß der vorstehenden Absätze 1 - 4 und Absatz 6 gelten im gleichen Umfang zu Gunsten der Organe, leitenden und nichtleitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen sowie unserer Subunternehmen.
9. Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz aus diesem Vertragsverhältnis können nur innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn geltend gemacht werden. Dies gilt nicht, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, für Ansprüche wegen der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit, sowie im Falle einer Forderung, die auf einer deliktischen Handlung oder einer ausdrücklichen übernommenen Garantie oder der Übernahme eines Beschaffungsrisikos nach § 276 BGB beruht, oder im Falle, dass gesetzliche zwingend eine längere Verjährungsfrist gilt.

§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Ist der Käufer Kaufmann i.S.d Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten, unser Geschäftssitz in 83080 Oberaudorf.

§ 12 Geltendes Recht
Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht findet indes keine Anwendung.

§ 13 Sonstiges
Sind aus irgendeinem Grunde einzelne Bestimmungen der vorstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unwirksam oder unverbindlich, so wird die Wirksamkeit und Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

Stand: 07.03.2019

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